Wiederkehrende Prüfung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen  gemäß §11 AM-VO

 

 

Die Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr,

jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.

Nützen Sie unser Angebot!

 

 



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